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   BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99   

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BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99 (https://dejure.org/1999,13024)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 WB 15.99 (https://dejure.org/1999,13024)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99 (https://dejure.org/1999,13024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur Durchführung des Familienumzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99
    Im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 287 [301] und 71, 364 [384]) ist die durch § 12 Abs. 3 SUrlV vorgenommene Gleichstellung von Angestellten einerseits und Beamten sowie Soldaten andererseits nicht zu beanstanden.

    Im Rahmen der Kontrolle der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob der Verordnungsgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern nur, ob er dabei die Grenzen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums überschritten hat (vgl. BVerfGE 68, 287 [301] und 71, 364 [384]).

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99
    Im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 287 [301] und 71, 364 [384]) ist die durch § 12 Abs. 3 SUrlV vorgenommene Gleichstellung von Angestellten einerseits und Beamten sowie Soldaten andererseits nicht zu beanstanden.

    Im Rahmen der Kontrolle der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist es nicht Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob der Verordnungsgeber die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern nur, ob er dabei die Grenzen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums überschritten hat (vgl. BVerfGE 68, 287 [301] und 71, 364 [384]).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99
    Vielmehr ist vom Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - <BVerwGE 105, 94 [95] = Buchholz 232.4 § 12 Nr. 1> m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 28.96 - ) ist der Dienstherr nicht gehindert, im Interesse der Gleichbehandlung auf die Regelungen des Bundesangestelltentarifvertrags zurückzugreifen, wie er es mit der Angleichung der unterschiedlichen Sonderurlaubsregelungen 1996 getan hat.

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99
    Im Hinblick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers (vgl. BVerfGE 52, 277 [280 f.]; 68, 287 [301] und 71, 364 [384]) ist die durch § 12 Abs. 3 SUrlV vorgenommene Gleichstellung von Angestellten einerseits und Beamten sowie Soldaten andererseits nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99
    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs zulässig (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - , vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]>, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschluß vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99
    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs zulässig (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - , vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]>, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschluß vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99
    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs zulässig (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - , vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]>, vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschluß vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15/99 - bleibe für eine Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz SUrlV a.F. kein Raum, weil die Regelung des § 12 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz SUrlV a.F. dem Grunde und dem zeitlichen Umfang nach abschließend sei.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1987 - 2 C 12/85 -, juris Rn. 14, vom 19. Mai 1988 - 2 A 4/87 -, juris Rn. 10 und vom 25. Juni 1992 - 2 C 14/90 -, juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15/99 -, Rn. 2 juris.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15/99 -, juris (insbesondere Rn. 5), sind die Regelungen des § 12 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz SUrlV a.F., jetzt § 21 Abs. 1 SUrlV n.F., dem Grunde und dem zeitlichen Umfang nach abschließend, so dass im Rahmen des § 12 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz SUrlV a.F., jetzt § 22 Abs. 2 SUrlV n.F., für eine Ermessensentscheidung kein Raum bleibt, soweit der persönliche Grund bereits durch die Regelungen des § 12 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz SUrlV a.F., jetzt § 21 Abs. 1 SUrlV n.F., erfasst ist.

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 75/17

    Sonderurlaub; Ermessen; Tod eines nahen Angehörigen

    Vor diesem Hintergrund verstößt der Dienstherr selbst dann nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn dieser etwa für einen dienstlich veranlassten Umzug nur einen Tag Sonderurlaub oder aus Anlass der Eheschließung keinen Sonderurlaub gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99- und - 1 WB 95.98 -, jeweils juris).
  • VG Koblenz, 29.07.2020 - 2 K 1329/19

    Sonderurlaub für Soldaten für Familienheimfahrten; teilweise Telearbeit zu Hause

    Vielmehr ist von dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Soldaten auszugehen, der die Alimentationspflicht des Dienstherrn als Korrelat gegenübersteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99 -, Rn. 6, juris; OVG RP, Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90 - Rn. 22, juris).
  • OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15

    Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst

    Vor diesem Hintergrund verstößt der Dienstherr selbst dann nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn dieser etwa für einen dienstlich veranlassten Umzug nur einen Tag Sonderurlaub oder aus Anlass der Eheschließung keinen Sonderurlaub gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99- und - 1 WB 95.98 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00

    Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung -

    Das Antragsbegehren bleibt auch im Hinblick auf den inzwischen eingetretenen Zeitablauf für den ursprünglich beantragten Beginn der Freistellung zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313> und - BVerwG 1 WB 15.99 - ZBR 1999, 313> jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15

    Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag

    Vor diesem Hintergrund verstößt der Dienstherr selbst dann nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn dieser etwa für einen dienstlich veranlassten Umzug nur einen Tag Sonderurlaub oder aus Anlass der Eheschließung keinen Sonderurlaub gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99- und - 1 WB 95.98 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines

    Dieser Antrag ist trotz des eingetretenen Zeitablaufs in bezug auf den ursprünglich beantragten Urlaubsbeginn zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - <NZWehrr 1999, 203 = ZBR 1999, 313> und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 15.99 - <NZWehrr 1999, 207 = ZBR 1999, 313> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 75.01

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub für eine hauptamtliche

    Das hat zur Folge, dass weiterhin eine Entscheidung in der Sache ergehen kann (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [f.] = Buchholz 232 § 79 a Nr. 13> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - ; Beschlüsse vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - ZBR 1999, 313> und - BVerwG 1 WB 15.99 - ZBR 1999, 313> m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00

    Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung

    Der Antrag des Antragstellers, ihm ab 1. Juli 2000 für die Dauer eines Jahres Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge zu gewähren, bleibt ungeachtet des eingetretenen Zeitablaufs für den ursprünglich beantragten Beginn des Sonderurlaubs zulässig (vgl. Urteile vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - <BVerwGE 79, 336 [ff.]> und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 14.90 - sowie Beschlüsse vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 95.98 - <ZBR 1999, 313 > und - BVerwG 1 WB 15.99 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 5 = NZWehrr 1999, 207 = ZBR 1999, 313 > jeweils m.w.N.).
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